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endlich Mühsam gefunden hier zum Rauslesen https://cdn.fbsbx.com/v/t59.2708-21/…e=6071B8FD&dl=1 durch das tiefer stemmen geht die Isolierung verloren, und somit verboten!
endlich Mühsam gefunden hier zum Rauslesen https://cdn.fbsbx.com/v/t59.2708-21/…e=6071B8FD&dl=1 durch das tiefer stemmen geht die Isolierung verloren, und somit verboten!
Ich verstehe deinen Aufwand nicht ganz. Wo steht da, dass das verboten ist? Davon abgesehen ist ein Beitrag in einer - uralten - Zeitschrift nicht maßgeblich, sondern die Vorschrift selbst. Es sollte eigentlich auch klar sein, dass das nicht erlaubt ist, letztendlich muss das aber derjenige entscheiden und verantworten, der es ausführt. Ich würde es wohl nie machen, aber in einer Mauerwerkswand spricht eigentlich auch nicht viel dagegen.
wenn die Dose beschädigt wird ( Aufgestemmt etc) ist die Isolierung dahin, somit Verboten
Das beantwortet doch die Frage nicht. Mir erscheint auch logisch, dass es nicht erlaubt ist. Aber wo steht das im Text?
Wie gesagt, Verantwortung des Ausführenden. Wenn die Wand selbst auch isolierend ist und keine Brandgefahr darstellt, spricht praktisch wohl nicht viel dagegen. Wie auch gesagt, ich würde es trotzdem nicht machen, fällt für mich unter Pfusch.
Ok, ich werde mich ab sofort nach diesem 26 Jahre alten Werbedruck der Firma Bauer richten und meine UP Dosen in der 36 Ziegelwand nicht mehr nach hinten ausstemmen.
Dadurch könnte es zu Spannungsverschleppungen kommen und jemand, der in einem anderen Gebäudeteil die Wand berührt, könnte tot umfallen.
Es sei denn er hat sich vorher totgelacht, wenn ich ihm das erzähle.
Werner, bitte Vorschriften sind gut und wichtig. Aber manchmal ist das Leben halt gemein und man muß sich ein Herz und einen Meißel fassen.