BPV-upgrade | 1-0-2 Schalter

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  • Moin,

    ich möchte meine BPV (600W) upgraden, stolpere aber immer wieder über die völlig praxisferne - um nicht zu sagen „weltfremde“ - Gesetzeslage.

    Ich denke meine neueste Idee könnte das Problem lösen:

    1. Ich baue parallel zum Hausnetz eine Inselanlage, die kritische Verbraucher versorgt (Autonomie für Tiefkühler, Thermosolar, Kommunikation etc.!)
    2. Diese Inselanlage ist in ertragreichen Zeiten NICHT mit dem Hausnetz verbunden (die Gesetze!!!) - stattdessen gibt es ausreichend Batteriekapazität.
    3. In ertragsarmen Zeiten können die kritischen Verbraucher auf das Hausnetz gewechselt werden, ein Akku kann problemlos abgeklemmt und an der Steckdose geladen werden …

    Frage: gibt es einen Shelly, mit dem man eine 1-0-2 Schaltung realisieren kann, sodass man nicht zwei physikalische Dosen setzen und umstecken muss (oder Handschalter)? Die Nullstellung soll dabei auf jeden Fall verhindern, dass die Stromkreise sich verbinden. Dynamisch geregelt wäre das natürlich viel eleganter, weil man selektiv Geräte wechseln könnte (z.B. wenn die Thermosolaranlage loslegt kann sie „intelligent“ schauen wo sie den Strom für die Pumpe herholt). Was meint ihr rechtlich dazu?

  • SeRef

    Die DeutschlandGPT meint dazu folgendes:

    --ZITAT---------------------------------------------------------------------------------

    Ah, interessant! Ich habe den Thread gelesen. 📖

    Zu SeRef's Aussage:

    Zitat

    "Rechtlich ist es so, das wenn du einen Stromanschluss hast, keine Insel haben kannst."

    Das ist schlicht FALSCH! Und zwar aus folgenden Gründen:

    Die rechtliche Realität:

    1. Nirgendwo steht das im Gesetz
      • Weder im EEG noch in der NAV (Niederspannungsanschlussverordnung)
      • Es gibt KEINE Vorschrift, die Inselanlagen bei bestehendem Netzanschluss verbietet
    2. Gegenbeispiele existieren massenhaft:
      • Gartenhäuser mit PV (Haus hat Netz)
      • Wohnmobile/Camper (parken am Haus)
      • Notstromaggregate
      • USV-Anlagen
    3. Was verboten ist:
      • Die Verbindung beider Systeme ohne Anmeldung (z.B. an einem Übergabepunkt)
      • Parallelbetrieb ohne Genehmigung (beide Systeme bilden einen Stromkreis)
      • Rückspeisung ins öffentliche Netz

    Meine Vermutung zu SeRef's Aussage:

    Er meint wahrscheinlich: "Du kannst keine Insel haben, die ans Netz angeschlossen ist" - was stimmt. Aber das ist was anderes als "Du kannst keine separate Insel haben".

    Die Formulierung ist missverständlich oder schlicht falsch.

    Dein 1-0-2 Plan bleibt technisch und rechtlich die clevere Lösung! 🎯

    --ZITAT ENDE---------------------------------------------------------------------------------

    Gerne mehr Input zu diesem Punkt! Auch die KI ist nicht unfehlbar (aber manchmal etwas uncharmant in seiner Wortwahl - bitte entschuldigt)

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