Erlaubt ist das schon, weil das Haus 2 Wohnparteien hat, sprich einen Haupt- und einen Nebenzähler.
Wie viele Stromlieferveträge hast du mit den EVU abgeschlossen?
Einer oder zwei?
Ist der "Nebenzähler" (das Wort gibt es nicht) auch dem EVU bekannt oder ist das dein eigener Zwischenzähler?
Wenn du einen Smartmeter bekommst, dann benötigst du keinen Shelly, sondern kannst den PV-Überschuss viel einfacher mit einem optischen Lesekopf daran erfassen. Und auch noch viel genauer.