Die Verordnungen, Regeln und Bestimmungen betreffen immer nur das Produkt und die damit verbundene Markt Zulassung, nicht aber die Endanwendung. Wenn ich also einen Haartrockener in die Badewanne schmeisse und jemand deshalb zu Schaden kommt, liegt das ja nicht am Haartrockener oder am FI der da oder eben nicht da ist, sondern an der falschen Anwendung.
Wenn ein Shelly zum schalten einer Elektrischen Einrichtung entwickelt wurde und ich damit eine köpfende Hünnerstallklappe baue ist das das Problem des Anwenders.
Also sind wir wieder bei der Haftung des Betreibers und nicht beim Hersteller.
Der Hersteller hat aber die Pflicht die Anwendung in einer Anleitung beizufügen! Und das entbindet ihm von jeder Fehlweise des Anwenders.
Darf man also einen potentialfreien Schalter in eine Klingel oder Türsprechanlage einbauen? Das muß also der Hersteller der Klingel verbieten, was er ja nicht tut, da er es nicht wissen kann was man vorhat. Wie beim Haartrockener.