Beiträge von thgoebel

    Ohne jemandem auf die Füße treten zu wollen und mit aller gebotenen Zurückhaltung möchte ich empfehlen, bei Problemen am Schalteingang (Klemme SW bzw. IN-x) gegen Klemme L zu messen. Hier müssen etwa 2,7V bis 3V Gleichspannung anstehen, falls der Schalter/Taster offen ist.

    Zusätzlich könnte man den Strom messen, der aus der Klemme SW/IN-x nach Klemme L fließt: Das sollten etwa 34 Mikro-Ampère sein (Gleichstrom!). Der Schalteingang wird bei dieser Messung getriggert.

    Natürlich muß man auch im Messen geübt sein. Insbesondere das Messen von Strömen bedarf gesteigerter Vorsicht!

    Weshalb empfehle die Spannungsmessung gegen L? Weil die Wechselspannungsmessung SW - N unterschiedliche Meßwerte aufzeigen kann - je nach Typ (True RMS vs. rechnerischer Effektivwert) und Eingangswiderstand des Meßgeräts. Die Messung gegen L erscheint mir aussagekräftiger.

    Für macwalta:

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    +12V DC werden am Pluspol des 330müF Elkos eingespeist - grüner Draht im Foto. Minus gehört an den roten (serienmäßigen) Draht des i3. Am erwähnten Elko liegen bei Normalbetrieb etwa 13V DC an.

    Was könnte man beim Umbau auf 12V-Betrieb schöner machen?

    (a) Sicherungs-Widerstand einseitig ablöten und dort eine Diode als Verpolungsschutz mit Anode an den Si-R anlöten. Von der Kathode der Diode Draht nach Pluspol des 330 müF-Elkos führen.

    (b) Jetzt kommt +12V DC an den blauen Draht; Minus an den roten.

    (c) Klemmen/Drahtauslässe neu beschriften! Aufkleber mit Warnung anbringen: „Auf 12V DC umgebaut!“.

    Viel Freude beim basteln!

    Der i3 läuft mit 24V - bring ich immer wieder durcheinander.

    Das tut er, ohne Eingriff in die Hardware.

    Was, wenn der i3 aber mal an 12V DC betrieben werden soll? Bei der Recherche, ob der Shelly 4Pro mit 12V DC betrieben werden kann (siehe hier) hatte ich das Datenblatt des Buck Converters angesehen und die „Papierform“ geprüft, ob Rückstromfestigkeit besteht, bevor ich das getestet habe. Beim i3 ist ein anderer Spannungsregler eingebaut: SM7035P. Für dieses Produkt gibt es leider das Datenblatt nur in chinesischer Sprache. Habe ich im lernfähigen Alter (lange her…) leider nicht gelernt. Dennoch bin ich mir nach dem Studium der Applikation sicher, daß hier ebenfalls Rückstromfestigkeit gegeben ist. Daher kann auch der i3 mit 12V DC (Kleinspannung) betrieben werden. Dazu ist allerdings ein Schaltungseingriff (Einlöten eines Schaltdrahts und ggfs. einer Diode) erforderlich. Falls das jemand braucht, bitte ich um PM - denke, daß das Interesse der Allgemeinheit eher niedrig sein wird…

    Häufig steht man vor dem Problem, einen Shelly i3 in eine vorhandene Steuerung einzupassen und dabei nicht allzuviele freie Schaltkontakte bzw. Koppelrelais zu verschwenden. Wir haben ja gelernt, daß am Schalteingang INx eines Shelly i3 (oder an der Klemme SW eines Shelly 1) KEIN Verbraucher platziert werden darf, damit das Ganze funktioniert. Mit dieser Prämisse ergeben sich leider häufig kompliziertere Lösungen.

    Betreibt man den Shelly mit Klein-(Gleich-)Spannung, ist ein Verbraucher am Schalteingang unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Nehmen wir dieses Beispiel:

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    Ein Verbraucher (Relais R, mit der üblichen Freilaufdiode) wird vom Schalter S aktiviert. Der Status des Schalters soll mit dem Shelly i3 überwacht werden. Schließt man den Schalteingang wie gezeigt an, wird bei geöffnetem Schalter S der Schalteingang aktiviert. Es fließt ein Strom von 34 mikroA aus Klemme INx/SW über die Relaisspule nach L/Masse. Wird S eingeschaltet, geht der Schalteingang auf +24V. Die Diode im Shelly sperrt - der Schalteingang geht auf Status „inaktiv“. Setzt man „reverse input“, ist die Logik stimmig.

    Wichtig (und deshalb nochmals dieser Hinweis): NUR bei Speisung mit Kleinspannung möglich! Und auch mit Shelly 1 funktionsfähig.

    Nachtrag: Zum besseren Verständnis wurde die Innenschaltung des Shelly i3/Shelly 1 in der Skizze dargestellt. Natürlich sind keine zusätzlichen Widerstände, Dioden und Transistoren zum Aufbau der Schaltung erforderlich.

    Nachtrag 2: Der Spulenwiderstand des Relais R im Beispiel (bzw. der Widerstand des Verbrauchers zwischen den Klemmen INx/SW und L im Allgemeinen) sollte kleiner/gleich 12 kOhm betragen, damit die Schaltung korrekt arbeitet.

    Eine ganz simple Flüssigkeitsstandsüberwachung oder Leckwarnung kann - ohne zusätzliche Apparatur - mit einem Shelly 1, i3 o.ä. (siehe dazu weiter unten) realisiert werden. Man nehme:

    Shelly 1 oder i3

    Kleinspannungsversorgung 24V oder 12V (nur bei Shelly 1: Jumper umlegen!)

    2 Elektroden (Edelstahl, Kupfer, Messing o.ä.)

    Strippen zur Verschaltung

    Man schalte:

    Stromversorgung an den Shelly (Polung beachten, Minus an Klemme L bzw. roten Draht; Plus an N/blauen Draht)

    Elektrode 1 an Minus, Elektrode 2 an Klemme SW (Shelly 1) bzw. Eingang INx (Shelly i3)

    Es ist empfehlenswert, die Elektrode am Minuspol zu erden (PE)

    Man programmiere:

    Timer für AUS (nach Gusto; habe 12 sek. gewählt)

    Activation Switch (dies sorgt für eine Entprellung, falls die Flüssigkeitsoberfläche mit Wellen ausgestattet ist)

    Sonstiges:

    Schaltausgang beschalten (Pumpe aus, Warnleuchte etc.; beim i3 ist eine Fernaktion zu programmieren). Ggfs. Schaltwirkung invers („Reverse“) einstellen.

    Mit Shelly i3 kann mit 2 Eingängen eine Min./Max.-Pumpensteuerung realisiert werden.

    Vorteile: Billiger geht nicht!

    Nachteile: Wir verwenden Gleichstrom zur Erkennung des Flüssigkeitsstandes/Lecks! Das könnte (sehr langfristig) trotz der äußerst kleinen Ströme zu Korrosion an den Elektroden führen. Kommerziell erhältliche Pegelüberwachungen mit diesem Prinzip arbeiten aus diesem kühlen Grunde mit Wechselströmen. Das ist uns bei den Shellies verwehrt: Auch beim VERBOTENEN und LEBENSGEFÄHRLICHEN!!! Betrieb mit Netzspannung würde ein Gleichstrom über die Flüssigkeitsstrecke fließen!

    Weiterer Nachteil: Die Meßmethode ist nur für leitende Flüssigkeiten geeignet. Hier die Meßergebnisse:

    Trinkwasser: funktioniert. Meßstrom 16 μA

    Regenwasser: funktioniert. Meßstrom 15 μA

    Destilliertes Wasser nach VDE510: KEINE Funktion (sonst wäre ja die VDE-Richtlinie nicht eingehalten)! Meßstrom 2,5 μA.

    Erweiterungen: Diese Anregung funktioniert mit allen Shellies, die eine SW-Eingangsbeschaltung mit Diode (Kathode an SW) und 47kΩ-Widerstand aufweisen. Bei diesen Typen ist zwischen den Klemmen L und SW eine Gleichspannung von etwa 3V meßbar. Wer von den Kollegen Spezialisten die Eingangsbeschaltung anderer Shelly-Typen eruiert hat, möge hier gerne die entsprechenden Modelle nachtragen. Ebenso bin ich nicht böse, wenn jemand eine Prinzipskizze malt - ich selbst habe diese als nicht erforderlich erachtet, weil die Sache so primitiv erscheint.

    PS: Wieso bist Du eigentlich immer noch hier?

    Wolltest Du das Forum nicht wegen fehlender, angemessener Begrüßung Deiner Person und offensichtlich mangelnder Fachkompetenz einiger Mitglieder hier verlassen?

    PPS: Natürlich mit :D

    Netter Versuch. Ich lache auch gerne mal auf Kosten anderer.

    Ganz im Ernst: Ich wollte das Forum NICHT wegen einer fehlenden Begrüßung verlassen, und ich würde es nicht wagen, die Fachkompetenz von Mitgliedern anzuzweifeln! Nein, ich fühlte mich nicht verstanden, als ich die Spannungsfestigkeit eines Elkos zwischen den Klemmen L und SW mit 6,3V als ausreichend bezeichnete. Aber das Thema ist abgeschlossen und braucht nicht mehr aufgerührt zu werden…

    Wann ich ein Forum besuche und wann ich ihm den Rücken kehre, wird meine Entscheidung bleiben.

    Keine Frage, SparkyMaster! Juristischen Rat dürfen ohnehin nur Anwälte geben. Das ist genauso, wie beim arbeiten an elektrischen Anlagen :)!

    Ich glaubte jedoch erkennen zu können, daß Dir mein fiktives Beispiel im wesentlichen Anlass war, die reguläre Warnung vor den Gefahren des elektrischen Stroms los zu werden. Und es muss ja auch sein, da bin ich auf Deiner Seite.

    Was mich jedoch wieder zum Thema zurück führt: Kann man unter solchen Bedingungen ein Forum anbieten, bei dem bei geschätzt einem Drittel der Beiträge ein Arbeiten an Netzspannung unvermeidbar ist? Holen die Nutzer jedesmal eine Fachkraft, um einen Shelly 1 zu installieren? Wäre es sicherer, als „Fachkraft“ nur auf Fragen zu antworten, die Shellies mit Kleinspannungsversorgung betreffen?

    Fragen über Fragen…

    Ich interpretiere die Antwort von SparkyMaster so, daß er auf den Kern der Frage nicht antworten möchte: Meine Frage war ja nicht, was der Hobbybastler alles falsch gemacht hat, sondern ob seine Witwe eine Chance hat, gegen den Forenbetreiber zu obsiegen und ob der sich an dem fiktiven Ratgeber schadlos halten kann! (Im übrigen war das Beispiel völlig aus der Luft gegriffen und weitab von aktuellen Themen…)

    Ach so, Smiley fehlt: ;)

    Danke für den Link Harrygrey! Liest man den Bericht aufmerksam durch, spürt man den Kontext „rechtswidriger Inhalt gleich radikale, volksverhetzende These“. Und da wäre wohl jeder der Meinung, daß solche Inhalte schxxx sind und der jeweilige Forenbetreiber sorgsam aufpassen muß, daß er/sie nicht zur Verbreitung solcher Parolen beiträgt.

    Aber den allermeisten Nutzern dieses Forums geht es ja um anderes:

    * Sind Verstöße gegen Vorschriften und Verordnungen ebenfalls Rechtsverletzungen im Sinne des Abschnitt 4 der Forenregeln?

    * Trifft den Urheber solcher Artikel die volle Härte dieser Bestimmung der AGB?

    Ein Beispiel (ganz aus der Luft gegriffen 8) ) : Ein langjähriges Forenmitglied rät in einem Beitrag, Meßleitungen zur Spannungsmessung abzusichern. Ein unerfahrener Hobbybastler greift diesen Rat auf und rüstet seinen zweipoligen Duspol mit einer Feinsicherung aus. In den rauen Verhältnissen des Werkzeugkoffers zerbricht die Feinsicherung unbemerkt. Der Hobbybastler möchte die Spannungsfreiheit eines Anlagenteils feststellen, vergewissert sich jedoch nicht über die Funktionsfähigkeit seines Prüfmittels. Urplötzlich ist er nicht mehr unter den Lebenden, seine Witwe verklagt den Forenbetreiber…

    Greift jetzt Abschnitt 4?

    Hat eigentlich schon jemand die Forenregeln (oder auch AGB) gelesen? Das steht in Abschnitt 4:

    4. Sollten Dritte oder andere Nutzer den Anbieter wegen möglicher Rechtsverstöße in Anspruch nehmen, die a) aus den von Ihnen als Nutzer eingestellten Inhalten resultieren und/oder b) aus der Nutzung der Dienste des Anbieters durch Sie als Nutzer entstehen, verpflichten Sie sich als Nutzer, den Anbieter von jeglichen Ansprüchen, einschließlich Schadensersatzansprüchen, freizustellen und dem Anbieter die Kosten zu ersetzen, die diesem wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen. Der Anbieter wird insbesondere von den Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Anbieter ist berechtigt, hierfür von Ihnen als Nutzer einen angemessenen Vorschuss zu fordern. Als Nutzer sind Sie verpflichtet, den Anbieter nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen. Alle weitergehenden Rechte sowie Schadensersatzansprüche des Anbieters bleiben unberührt. Wenn Sie als Nutzer die mögliche Rechtsverletzung nicht zu vertreten haben, bestehen die zuvor genannten Pflichten nicht.

    Das ist m.E. ziemlich starker Tobak - jeder Nutzer haftet mit seinem Privatvermögen für „mögliche Rechtsverletzungen“! Was darf man sich darunter vorstellen? Ich mag es mir garnicht ausmalen…

    Es wundert mich, daß sich unter solchen Bedingungen Nutzer finden, die anderen uneigennützig und ehrenamtlich Ratschläge geben! Sollte man über diesen Abschnitt der AGB nicht nochmals nachdenken?

    Der Shelly 1 ist hier der Goldstandard - und leider nicht kleiner zu machen!

    Bitte bei der Überprüfung der Lampenbeschaltung checken, ob der Mittelkontakt des E27-Sockels in beiden Fällen mit dem Schaltausgang des BWM verbunden ist (N folgerichtig an den Außenkontakt).

    Wenn der Fehler nicht mit dem Leuchtmittel wandert, muß sich das Problem in der Beschaltung der Bewegungsmelder verstecken: Bitte kontrolliere die Verdrahtung vom Schaltausgang des BWM zum Sockel des Leuchtmittels und weiter bis zum N-Leiter! Bei beiden Leuchten! Irgendwas muss da in einem Fall anders sein…

    Grundsätzlich: Die verwendete Beschaltung der i3 ist nicht den Regeln entsprechend: Dies muß nicht funktionieren! Weil jedoch eine Funktion (in einem Fall) gegeben ist, lohnt es sich, nachzuforschen. Im übrigen ist die Verwendung eines i3 für die Erkennung nur eines Schaltkontakts eher suboptimal…

    Es wäre interessant zu wissen, was das für Leuchtmittel sind! Bitte mit der Angabe, welches in der angegebenen Schaltung funktioniert!

    Lösen läßt sich das Problem, indem man die Schalteingänge OHNE Verbraucher an die Bewegungsmelder koppelt (wie das auch im „Lexikon“ empfohlen wird). Setzt man Shelly 1, 2.5 o.ä. ein, ist das einfach, denn bei diesen ist ein Relais vorhanden, mit dem das Leuchtmittel geschaltet werden kann. Leider mangelt es dem i3 an Relais… 8)

    Bitte nimm mal das Leuchtmittel aus der Lampe, bei der die Anzeige nicht funktioniert und teste ohne Leuchtmittel. In der Theorie wird in der dargestellten Schaltung der i3 IMMER den Ein-Zustand signalisieren, weil eine Halbwelle des Netzstroms über L, INx und die „Glübirne“ nach N abfließt. Das ist ein recht kleiner Strom im Milliamperebereich, bei dem das Leuchtmittel nicht aktiviert wird, der im i3 verbaute 47kOhm-Widerstand jedoch warm wird.