Zur Klärung der (bislang ungestellten) Frage, ob - neben dem Shelly 1 - auch der Shelly 4Pro in "gemischten" Schaltungen, d.h. mit einem Netz- und einem Kleinspannungsteil betrieben werden kann, einige Gedanken:
(a) Es konnte gezeigt werden, daß der Sensorik-Bereich des 4Pro vom Aktoren-Bereich galvanisch getrennt ist. Daher kann der 4Pro in der angegeben Weise betrieben werden. Mit einer Einschränkung: Alle Sensoren müssen auf einer Spannungsebene liegen! Es dürfen somit nicht z.B. der Schalteingang S1 mit Kleinspannung und der Schalteingang S4 mit Netzspannung betrieben werden!
(b) Die wichtigere Frage bleibt: Darf der 4Pro auch so betrieben werden?
Das ist von folgenden Aspekten abhängig:
(b1) Zulassung der sicherheitsrelevanten Bauteile
(b2) Einhaltung der Sicherheitsabstände und Kriechstrecken
(b3) Zulassung der Baugruppe Shelly 4Pro
Punkt (b1) ist nach einem Blick in das Datenblatt des TLP291-4 zu bestätigen. Das Optokoppler-Array bildet ja die Schnittstelle zwischen den beiden Spannungsbereichen und stellt damit das sicherheitsrelevante Bauteil dar. Hier ein Auszug aus dem Datenblatt:
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(Quellenangabe: Datenblatt der Fa. Toshiba)
Zulassungen für den Baustein liegen somit vor. Ob Alterco das IC mit der für die VDE-Zulassung relevanten Option "V4" einsetzt, darf bezweifelt werden, denn m.W. hat der Shellx 4Pro keine VDE-Zulassung.
Punkt (b2) kann ich nur qualitativ beantworten. Hier die Sicherheitsabstände auf der Oberseite der Leiterplatte:
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...und auf der Unterseite:
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Das sieht recht gut aus. Nur eine Stelle ist unsichtbar: Wie sieht es unter dem SMD-Bauteil TLP291-4 aus? Das Datenblatt hat eine Ansicht der Lötpads:
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(Quellenangabe: Datenblatt der Fa. Toshiba, Link siehe oben)
Diesen Auszug aus dem Datenblatt habe ich um die Leiterbahn ergänzt, die von den IC-Anschlüssen 2, 4, 6 und 8 zur Klemme N' führt (hier ist nur die Verbindung zu Pin 8 dargestellt.) Mit dieser Leiterbahn wird leider der verfügbare Sicherheitsabstand von 5mm geschmälert! Weil die Geometrie unter dem IC nicht einsehbar ist, kann der verbleibende Sicherheitsabstand nur geschätzt werden - es werden wohl 2,5 bis 3mm verbleiben...
Der eigentliche "springende Punkt" ist jedoch die Frage der Zulassung (b3): Wurde der Shelly 4Pro überhaupt einer Zulassungsprüfung unterzogen? Auf dem Hutschienengehäuse sehe ich lediglich ein "CE"-Zeichen. Und bei uns in D ist es so, daß alles verboten ist, was nicht ausdrücklich erlaubt ist...
Hier enden meine Gedanken. Die Frage, ob man "darf", bleibt offen...