Danke für den Link Harrygrey! Liest man den Bericht aufmerksam durch, spürt man den Kontext „rechtswidriger Inhalt gleich radikale, volksverhetzende These“. Und da wäre wohl jeder der Meinung, daß solche Inhalte schxxx sind und der jeweilige Forenbetreiber sorgsam aufpassen muß, daß er/sie nicht zur Verbreitung solcher Parolen beiträgt.
Aber den allermeisten Nutzern dieses Forums geht es ja um anderes:
* Sind Verstöße gegen Vorschriften und Verordnungen ebenfalls Rechtsverletzungen im Sinne des Abschnitt 4 der Forenregeln?
* Trifft den Urheber solcher Artikel die volle Härte dieser Bestimmung der AGB?
Ein Beispiel (ganz aus der Luft gegriffen
) : Ein langjähriges Forenmitglied rät in einem Beitrag, Meßleitungen zur Spannungsmessung abzusichern. Ein unerfahrener Hobbybastler greift diesen Rat auf und rüstet seinen zweipoligen Duspol mit einer Feinsicherung aus. In den rauen Verhältnissen des Werkzeugkoffers zerbricht die Feinsicherung unbemerkt. Der Hobbybastler möchte die Spannungsfreiheit eines Anlagenteils feststellen, vergewissert sich jedoch nicht über die Funktionsfähigkeit seines Prüfmittels. Urplötzlich ist er nicht mehr unter den Lebenden, seine Witwe verklagt den Forenbetreiber…
Greift jetzt Abschnitt 4?