du wirst keine in erstnahme prüfung finden, in der die lebensdauer festgehalten wird.
der kunde ist nicht erst nach 40 jahren dafür zuständig, dass seine anlage betriebssicher ist, sondern ab dem tag der übergabe.
das protokoll des isntallateurs ist doch nur eine momentaufnahme, so, als wenn du mit deinem auto zum TÜV fährst, unmittelbar nach der prüfung ist es dein problem, was mit der karre los ist.
natürlich müss dir der elektriker eine garantie gewähren, aber das entbindet dich nicht von deiner pflicht.
wiederholungsprüfungen sind nur bei bestimmten objekten vorgeschrieben.
wenn die leitungen nur 40 jahre halten, dann hätten alle versorger probleme, oder meinste die tauschen alle 40 jahre ihre versorgungsleitungen und nein, dass sind keine extra besonderen kabel. die auf eine längere lebensdauer getrimmt sind. das sind handelsübliche kabel, die jedermann erwerben kann.
wer seinen arsch für die anlage hinhalten muss, steht in der NAV §13 absatz 1
das ist der betreiber, dann nochmals der betreiber und danach immer noch der betreiber, dann kommt lange zeit nichts und da kommt wieder der betreiber.
dieser wird zu 99,99% den schwarzen peter in den seltesten fällen abgeben können.
und nochmals zur DIN 18015, dies ist eine planungsnorm. keine sicherheitsnorm.
wenn was passiert, werden die sicherheits DIN_VDE normen im vordergrund stehen und nicht die schnöde DIN.