nunja, von Einbaugerät zu Einbaugerät durchschleifen ist ja Zulässig aber eine unnötige Feherquelle ( Belastung der Kontakte), und ein FI wäre sowieso Pflicht je nach Land 
je nach land?
eher je nach dem jahr in dem die anlage erstellt wurde, ausgenommen natürlich die anlagen die noch vor der übergangszeit(pflicht ab 1984 im bad) geplant und während der übergangszeit erstellt wurden.
einen lampendraht über die steckdose schleifen macht keinen sinn. die zuleitung zu einer lampe in der ein schalter verbaut ist schon.
in diesem fall hier wäre eine wandauslassdose(nachträglicher einbau, geringer aufwand) die wahl für die stelle wo die leitung aus der wand kommt. dann die leitung verlängern und eine feuchtraumdose mir doppelseitigen klebeband auf die fliesen oberhalb des schrankes montieren und da den shelly drin montieren.
falls man sich an der optik stört, die frau des hauses mal ein paar kleine beistellsachen kaufen lasen und schon sieht man nix mehr von dem teil.