* Sind Verstöße gegen Vorschriften und Verordnungen ebenfalls Rechtsverletzungen im Sinne des Abschnitt 4 der Forenregeln?
Wie ich letztlich schon zu diesem, leider nicht ausrottbaren und "typsich deutschen" Thema geschrieben habe, spielen für die Betreiberhaftung in erster Linie Rechtsverletzungen, wie Verletzungen des Urheberrechts, Persönlichkeitsrechts (Verleumdung, Beleidigung), Aufforderung zu Straftaten und rechtswidrigen Informationen (wie baue ich eine Atombombe?) eine Rolle.
Für die Herleitung, dass ein Forenbetreiber dafür haften soll wenn ein User hier Tipps zu Arbeiten an 230V gibt und irgendwelche Laien das in eigener Verantwortung nachbasteln sollten, hab ich (trotz mehrfacher Nachfrage und Recherche) noch nie einen Beleg gesehen.
Deswegen kommt auch Abschnitt 4 der Forenregeln m.E. nicht zu Anwendung.
Es steht Dir natürlich frei das selbst zu recherchieren und hier einzubringen. Wäre toll!
PS: Wieso bist Du eigentlich immer noch hier?
Wolltest Du das Forum nicht wegen fehlender, angemessener Begrüßung Deiner Person und offensichtlich mangelnder Fachkompetenz einiger Mitglieder hier verlassen?
PPS: Natürlich mit 