Eine Reparatur hat noch nie die Gewährleistung verlängert, auch ein Austausch nicht.
Meines Wissens ist das falsch. Reparatur verlängert die Gewährleisung nicht, ein Austausch aber schon.
Wer das Ding anschließt, haftet. Da kein kommerzieller ein von irgendwem reparieres und beigestelltes Gerät anschließt, ist derjenige zwangsläufig der Betreiber.
Die Produkthaftung liegt in der EU beim Hersteller. Nicht beim Betreiber oder Installateur.
Wenn jemand ein Produkt verändert (z.B. durch Reparatur) und dadurch schuldhaft einen Schaden verursacht, haftet er dafür.
Lasse mich aber gerne belehren, wenn Du mal die gesetzliche Grundlage für Deine Behauptungen nennst.