Beiträge von Klenk

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    So und jetzt noch Teil 2

    Meine persönlichen Schlüsse für Hauselektrik:

    - Jeder muss wissen, was er tut. Ein Nachlesen der wichtigsten Normen hilft dabei. Das Internet ist Gottseidank eine tolle Wissensquelle, wenn man es richtig nutzt. Wichtig ist es, sich über das Risiko eines Unfalles klar zu werden. (Hierzu am Ende ein Szenario). Für das Einschätzen eines Risikos ist nicht allein die Schadensgröße (zB. Brand) sondern auch die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts von Bedeutung. Dh. kleiner Schaden, der häufig auftritt hat ein ähnliches Risiko, wie ein großer Schaden der selten auftritt!

    - Eine Qualifikation ist immer hilfreich aber im häuslichen Bereich NICHT GRUNDSÄTZLICH vorgeschrieben. Technisches Verständnis und damit auch ein analog zur Qualifikation sauberes Arbeiten ist auch bei "Nicht-Fachleuten" möglich.

    Ich behaupte mal, auch Fachleute haben nicht immer alle Normen und Richtlinien parat und arbeiten dennoch sauber. Genauso wie ich mich als sicheren, unfallfreien Autofahrer betrachte, aber bei einer erneuten theoretischen Fahrprüfung nochmal richtig büffeln müsste ^^ ;) Ich hoffe, dass das Beispiel die Realität zeigt.

    - Wenn es keinen Unfall gibt, interessiert sich innerhalb der 4-Wände keiner für das was geschieht. Es erfolgt in Eigenverantwortung. (Bergsteigen ist auch nicht verboten noch wird es nur "Bergsteig-Meistern" erlaubt, obwohl es reichlich und nachweislich Todesfälle gibt ;))

    - Konsequenzen bei Unfällen liegen eher im Versicherungsbereich. ABER: Wer die Versicherungsbedingungen durchlest (ist ja mühsam) stößt meist auf Begriffe wie ein fahrlässiges oder gar grob fahrlässiges Verschulden als Kriterium, wobei meines Wissens nur letzteres zum Versicherungsausschluss führt. Aber hier könnte vielleicht je nach Schadensumfang durchaus schon Fahrlässigkeit zum Problem werden.

    - Welche Unfall-Szenarien sind bei einem falsch angeschlossenen Shelly möglich:

    1. Brand , das Haus und das ganze Stadtteil brennt ab (größter Schaden / sehr unwahrscheinlich)

    2. kl. Brand, an der Montagestelle gibt es Schmauchspuren. (kleiner Schaden / auch noch wenig wahrscheinlich)

    3. Sicherung und Fi Schalter schalten ab (kein Schaden / sehr wahrscheinlich). Wer dann genervt die Sicherung überbrückt und die Ursache nicht abstellt handelt dann aber grob fahrlässig. (Bewußte Überzeichnung)

    Wie gesagt, das sind nur Beispiele. Ich hoffe nicht, dass mein Vortrag jetzt zu endlosen Diskussionen, an denen ich mich nicht weiter beteiligen werde. Ich wollte eigentlich nur die im Raum stehende Frage der juristischen Konsequenzen bei Eigenleistung mit meinem Rechtsverständnis darlegen.

    Mit anderen Worten:

    Liebes Forum, macht so weiter, ihr seid klasse und lasst euch nicht durch Killer-Argumente klein kriegen!

    Beste Grüße

    Adi

    Wenn's nur kribbelt wird niemand petzen, liegt man daneben, dann kann man nicht mehr petzen. Das minimiert natürlich das Risiko.

    Das war ein sehr nützlicher Kommentar.

    ......ob es irgendwelche Quellen, Belege, Gesetzestexte, Urteile oder dgl. gibt, nach denen jemals ein Elektriker dafür in den Knast gagangen ist .....

    Teil 1 Sorry, mein Text ist aus den Fugen geraten und hat die zulässige Grenze von 10000 Zeichen gerissen. Deshalb muss ich meine Antwort in 2 Teile bringen. Kürzer geht leider nicht.

    Ich habe ja bereits erklärt, dass ich zwar kein Jurist bin, aber schon häufig als Sachverständiger Zeuge die Interessen meines früheren Arbeitgebers erfolgreich vertreten habe. Auch wenn meine berufliche Qualifikation nicht das Elektrohandwerk betrifft, sind Gesetze in jeder Hinsicht mehr oder weniger gleich strukturiert, bzw werden in gleicher Weise angewendet. Ich möchte Euch daher eine sehr kurze Einführung geben.

    Damit nix in falschen Hals kommt, gleich zu Beginn der Disclaimer:
    Die nachfolgenden Erläuterungen stellen die persönliche Meinung des Verfassers dar. Die Zitate sind auszugsweise und sollen helfen die Argumentation nachzuvollziehen. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Insbesondere sollen sie keine Anleitung zum Handeln bzw Freistellung von daraus abzuleitenden Konsequenzen darstellen.

    Letztlich entscheidend für die Frage von kingof7eleven ("Knast" bzw Strafe, auch Geldstrafen sind schmerzlich ;)) ist der Umstand ob es ein Gesetz oder eine Verordnung gibt (letztere sind einfacher in Kraft zu setzen, haben aber vergleichbare Bedeutung wie Gesetze), in dem ein zuvor definierter Tatbestand als Ordnungswidrigkeit (Strafe very light) oder als Straftatbestand (Strafe heavy) geahndet wird. Wenn im Gesetz oder in der Verordnung darüber nichts steht, ist die Frage nach "Urlaub auf Staatskosten" und auch staatlicher Ablass in Form von Ordnungswidrigkeit oder Bußgeld erst mal mit "NEIN" beantwortet. In der NAV konnte ich dazu nix finden. Als Gegen-Beispiel schaut euch am besten mal die Straßenverkehrs-(Ver-)Ordnung an, mit der vmdl schon jeder mal Erfahrung sammeln konnte. Besonders schön ist hier Kaskadierung von der niedersten Stufe Ordnungswidrigkeit über Bußgeld (und Punkte) bis hin zu Entzug der Fahrlizenz (wobei noch weitere Strafen bzw Gesetze zur Anwendung kommen können)

    Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/

    In "Gesetze im Internet" findet ihr alle Gesetze im O-Ton und keine "sogenannten Interpretationen"!

    Was unterscheidet ein Gesetz von einer Verordnung. Gesetzesänderungen sind kompliziert und erfordern die Zustimmung des Bundesrates, sofern es "zustimmungsbedürftige Gesetze" sind.

    Das Grundgesetz (GG) kennt sicher jeder. Aktuell wird es durch Corona leider sehr strapaziert. Warum zitiere ich das GG? Es regelt Unverletzlichkeit der Wohnung in Art.13, Abs. 1 Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/BJNR000010949.html. Für die Beurteilung von Konsequenzen aus elektrischen Arbeiten in der eigenen Wohnung oder im Haus und dem Einfluss des Gesetzgebers darauf eine wichtige Quelle. Warum? Für den Staat ist es nur bei Gefahr im Verzug oder einem berechtigten öffentlichen Interesse (dh Alarmstufe "ROT") möglich in die Wohnung einzudringen. Die Abs. 2ff regeln Umstände, die die Unverletzlichkeit außer Kraft setzen. Wer diese nachliest erkennt auf Anhieb die hohen Hürden. Es bedeutet damit auch, dass der Staat innerhalb der Wohnung normalerweise keinen oder zumindest sehr wenig Einfluss hat. Wie gesagt unter Corona wackelt da einiges im Gebälk. Nicht ohne Grund scheitern einige, auch nützliche Regelungen vor dem Bundesverfassungsgericht, weil Grundrechte verletzt werden und die sogenannte "Verhältnismäßigkeit" nicht gewahrt ist.

    Aber zurück zur Hauselektrik - der Ausflug ins GG war notwendig, um bestimmte Aspekte in der NAV zu verstehen - In der NAV findet ihr keinen Hinweis auf einen Straftatbestand, Bußgeld (BG) oder Ordnungswidrigkeit (OWi)(schwächste Form der Bestrafung). Ich bin überzeugt, dass der Grund in der gerade angesprochenen Verhältnismäßigkeit liegt. Im Straßenverkehrsrecht sieht das ganz anders aus. Es ist ein öffentlicher Raum und es bestehen hohe Risiken für Fremdgefährdung. Mit Fremdgefährdung meine ich Unbeteiligte zum Betroffenen. Deshalb gibt es dort auch Straftatbestände, dh. Knast, Bewährungsstrafe oder hohe Geldstrafen.
    Zurück zu Hauselektrik. Ist damit alles easy? NEIN!

    Wichtig ist es zu wissen, dass eigene Arbeiten an der Hauselektrik zumindest nach dem Wortlaut in §13 NAV NICHT grundsätzlich verboten sind. Selbst wenn es Verstöße gibt, werden keine Straf- oder OWi Maßnahmen formuliert. Dazu müssten schon weitere Verordnungen bemüht werden. damit wird es aber kompliziert und streitbar. Allerdings gibt es mangels eindeutiger elektrofachlicher Regelungen in der NAV ersatzweise Normen (DIN für Deutschland oder EN für Europa), Richtlinien und einiges mehr. Dort wird normalerweise der Stand der Technik dargelegt, der sich ja kontinuierlich ändert. Diese Quellen helfen dabei, zu entscheiden, ob der Stand der Technik nicht eingehalten und damit (grobe) Fahrlässigkeit vorliegen könnte
    So wie sieht's mit dem kleinen Elektrikerschein aus? Ja, der ist ist nötig, zB für Hausmeister, weil diese im öffentlichen Raum, dh. in der Wohnanlage, aber außerhalb der Wohnung, elektrische Arbeiten durchführen könnten und bei unsachgemäßer Ausführung Fremdgefährdung herbeiführen könnten. Wie gesagt, ich spreche hier vom Hausflur, Treppenhaus, Kellergänge, Tiefgarage etc.

    Mit dem Schein dokumentiert der Besitzer eine erworbene Sachkenntnis. Aber auch er muss trotz Schein immer noch gemäß der Normen und Richtlinien arbeiten. Wozu dann der Schein? Es ist juristisch leichter, weil man im Falle eines Unfalles (in dubio pro reo) bei Vorliegen des Scheines unterstellt, dass kein Verschulden des zB des Hausmeisters vorliegt. Ohne Schein wird es schwieriger den Nachweis zu führen. Sollte aber auch gehen.

    Sorry, wenn ich etwas weit aushole. Aber die Diskussionen zu Konsequenzen kommen immer wieder auf. Die Erklärungen sollen helfen, logische Gedankengänge zu erläutern, damit interessierte Forumsmitglieder IHRE Eigenen Rückschlüsse ziehen können. Als mutmaßlicher Beweis gilt der Umstand, dass wegen elektrischer Eigenleistung innerhalb seiner "4 Wände" noch niemand bestraft wurde. Wie gesagt, ich kann es nicht beweisen, dh mutmaßlich.
    Ich habe der Einfachheit halber nur auf die NAV und das GG (indirekt auf die StVerkO) Bezug genommen. Bezüglich möglicher elektrisch bedingter Unfälle und daraus folgend Gesundheitsgefährdung oder Sachbeschädigung gibt es noch reichlich Gesetze und Verordnungen, die neben der NAV im Einzelfall gelten. Die NAV regelt eher Grundsätzliches, weil sie in bestimmten Fällen eine strenge Qualifikation fordert, andere Fälle wiederum über eine Ausnahmeregelung davon freistellt. Und allein darum geht es und nicht um mutmaßliches Verständnis.
    Dennoch sind alle Register der Ahndung bei einem möglichen Unfall denkbar. Für das Maß der Ahndung dient der Grad "direkten Beteiligung". Das ist meine Wortschöpfung, mit der ich Vorsatz, Fahrlässigkeit u.a. beschreibe. Interessierte können in dem Standardwerk "Gabler's Wirtschaftslexikon" zu diesen Begriffen tragfähige Definitionen nachlesen.

    Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/fahrlaessigkeit-34383

    Die Quelle ist nur beispielhaft. Es gibt davon reichlich. Nur allein zu googeln führt nicht zum Ziel. Man muss auch wissen, welchen Quellen man vertrauen darf.
    Ich komme langsam zum Schluss meines Vortrages. Nochmal very sorry für den ausufernden Text.

    Zitat von PitchControl

    Wie warm wird der Bypass?

    Ich habe den Bypass jetzt 24h in Betrieb. Ist das Panel ausgeschaltet bleibt der Bypass kalt.

    Wenn das Panel angeschaltet ist, fühlt sich der Bypass nach ca. 20 min ganz gering erwärmt an. Da ich kein Infrarot-Thermometer habe, kann ich nur schätzen. Ca. 30° oder weniger.

    Aus deiner Frage schließe ich, dass du evtl andere Erfahrungen hast.
    Korrekt oder eben nur Interesse am Einsatz des Bypass.

    Diyrolly kann ich voll beipflichten.

    @Schubbi:

    1. "Zitieren" nehme ich zurück. Allenfalls war es ein extrem verkürztes Zitat. Zu ihrem "Wissen" wäre eine Quellenangabe hilfreich gewesen, die belegt, dass sie Recht haben. Interpretation oder "Verstehen" allein reicht nicht.

    2. Wenn ich Nicht-Elektrikfachleute ermuntert haben sollte, elektrische Arbeiten durchzuführen, war das nicht mein Motiv. Das muss jeder für sich entscheiden. Die Verantwortung für eigenes Tun gilt im übrigen nicht nur für Elektrik sondern auch für Mechanik zB am Auto. Auch da ist es empfehlenswert, eine Fachwerkstatt aufzusuchen. Vmtl noch eher als bei der Haus-Elektrik, weil das Auto am Verkehr teilnimmt. Aber ich möchte nicht ablenken. Der Hinweis auf ein mögliches worst-case bzw Brand ist obsolet. Das ist jedem klar.

    Wieviel Brände gab es denn schon wegen falsch angeschlossener Shelly? Ich will das Risiko nicht klein reden. Fi-Schalter und Sicherungen sollten eigentlich so eine Gefahr eigentlich vermeiden, oder? Klar auch solche Systeme können versagen.
    3. Auch halte ich mich nicht für besonders schlau. Ich habe nur keinen Hinweis auf das konkrete und absolute Verbot gelesen. Ich habe den wesentlichen Text, der zunächst ein Verbot ausspricht, und dann im Folgesatz eine Ausnahme formuliert auch ausdrücklich als Auszug gekennzeichnet und die Quelle angegeben, damit jeder Interessierte vollständig lesen kann. So macht man es üblicherweise. Vielleicht habe ich auch etwas überlesen und lasse mich gerne durch einen Beleg überzeugen, dass ich im Unrecht bin. Mein Wissen wollte ich nicht zum Besten geben. Sorry wenn es so rüberkam.

    Ich schließe den Thread,

    Zitat von Schubbie

    Nicht nur nicht ohne Risiko, sondern ohne entsprechende Ausbildung auch verboten.

    Das ist ja das schöne am deutschen Wesen. Wir sind Organisations- und Verbotsweltmeister. Ich habe mir die Mühe gemacht, §13 der Niederspannungsanschluss-Verordnung mal genau zu lesen.

    Darin heißt es:

    Auszug ab Satz 4:
    Die Arbeiten dürfen außer durch den Netzbetreiber nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden; im Interesse des Anschlussnehmers darf der Netzbetrei- ber eine Eintragung in das Installateurverzeichnis nur von dem Nachweis einer ausreichenden fachlichen Qualifikation für die Durchführung der jeweiligen Arbeiten abhängig machen. Mit Ausnahme des Abschnitts zwischen Hausanschlusssicherung und Messeinrichtung einschließlich der Messeinrichtung gilt Satz 4 nicht für Instandhaltungsarbeiten.

    Quelle: https://www.enwg-veroeffentlichungen.de/versmold/Netze…gsanschluss.pdf

    Also wenn schon, dann bitte auch vollständig zitieren. Den Gesetzestext lese ich so, dass bei einem Neubau (keine Instandhaltung) gewiss der Elektrofachbetrieb nach §13 Vorschrift ist. Wenn in einem Bestandsbau Instandhaltung betrieben wird, gilt die absolute Vorschrift nach Satz 4 mit Ausnahme der Leitung von der verplombten Eingangssicherung bis zum Zähler eben nicht. Über den Begriff Instandhaltung könnte man natürlich auch streiten ;)
    Ich bin kein Jurist, habe aber aus Berufsgründen reichlich Erfahrung im Umgang mit Gesetzen.

    Bitte nicht missverstehen, aber ihr Hinweis ist nicht sehr konstruktiv.

    Dennoch sollte auch eine Instandhaltung fachmännisch (nach Art des Fachmannes) durchgeführt werden.
    Beste Grüße

    Adi

    Uuuups, danke für den Hinweis. Ich wollte keine Verwirrung stiften. War von mir dann falsch ausgedrückt. Sorry nochmal dafür.

    Steht ja auch so im Leaflet des 1L. Wer lesen kann..... :|

    Den nächsten Shelly werde ich dann über den Browser einbinden. Beste Grüße

    Das Angebot ist sicher für technisch nicht versierte realistisch. Solchen Interessenten würde ich aber ein Plug `n Play System empfehlen. Das Shelly Konzept ist gerade wegen seiner Vielfalt so spannend.

    Außerdem ist der Spaß des "Selbermachen" und Experimentierend nicht zu unterschätzen.

    Weiter bin ich skeptisch, ob Elektro-Betriebe an der Vielfalt der Systeme und auch den jeweiligen Installationsbedingungen vor Ort überhaupt Interesse haben. Wenn's nicht nach Schema "F" geht, ist es vmtl zu aufwändig oder der Preis wird astronomisch.

    Ich wollte zB einen Gurtwickler mit 230V Anschluss und bordeigener Elektronik über einen Shelly steuern. Die Tipps im Forum waren sehr hilfreich. Ein Elektriker hätte hier vmtl abgelehnt. Allerdings gebe ich zu, dass die eigene Bastelei am Niederspannungsnetz nicht ohne Risiko ist. aber wie heißt es "ohne Risiko kein Gewinn" und Risiko = Gefahr x Häufigkeit.
    Gefahr kann man durch sauberes Arbeiten minimieren. Die Häufigkeit ist dagegen schwer einzuschätzen. Autofahrer und Fußgänger sind auch risikobehaftet. ;)

    Antwort an PitchControl. Ja, ohne N angeschlossen, da nur Lichtschalter an dem Platz verbaut sind und ich keine N-Leitung vom Verteiler holen wollte. Temperatur des Bypass habe ich noch nicht getestet. Ist ein bisschen aufwändig, da das Panel in der Decke verbaut ist. Ich werde aber heute Abend mal testen und berichten.

    Wieso falsch? es hat ja funktioniert. Wenn ich über den Browser gehe, müsste ich ja die IP-Adresse des neuen Shelly kennen. Gerade das war aber mein Problem. Ich habe ihn im Netzwerk nicht gesehen. Erst nachdem ich über die App gegangen bin. Richtig verstanden habe ich das auch nicht. Es kann natürlich sein, dass ich den DHCP Server des Routers hätte neu starten müssen. Das habe ich nicht probiert.

    Zunächst probeweise einen Shelly UNI und ein 1L.
    Der Uni steuert einen Gurtwickler und ist wirklich klasse. Da der Gurtwickler intern nur ca. 11,5V Spannung liefert, musste ich mit einem Minitrafo ca. 26V Betriebsspannung erzeugen.
    Der 1L steuert ein LED Panel. Ich bin sehr begeistert und werde mir noch einige UNI's und auch 1L's zulegen. Die restliche 5 Rollos werden damit ausgerüstet und eine Steuerung der Wintergarten-Bewässerung. Weitere Anwendungen werden folgen. das ganze System soll in openHAB integriert werden, weil ich damit auch die Wallbox und das PV-System abrufen kann.

    Hallo Poertsch
    ich verfolge deine Konversation mit Interesse, weil ich heute auch einen Shelly 1L installiert habe. Meine Konstellation sind 2 LED Lampen á 3W und ein 30W LED Panel, die mit einem Schalter zusammengelegt sind. Zuerst hatte ich auch kurz Probleme mit dem Sh 1L, weil ich ihn im Netzwerk nicht sehen konnte, obwohl die WiFi-LED geblinkt hat. Mir ist dann wieder eingefallen, dass ich die Shelly Aktoren über die Shelly App im Netzwerk anmelden bzw einbinden muss. Offensichtlich baut der Sh 1L zuerst eine Verbindung mit via Mobil-Telefon auf, über die man den Kontakt zum eigentlichen Router herstellt. Eventuell kann mir ein anderes Forumsmitglied erklären, wie der "Anmelde-Vorgang" abläuft. Vmtl hast du das auch bereits versucht.

    Falls dein Shelly immer noch zickt, probiere einen Hard Reset, indem du den Shelly von der L-Leitung abklemmst. Für den Reset sollte ein Schalter angeschlossen sein. Ich habe mich bei meinem Schalter an den Shelly-Plan gehalten und nehme die Phase für den Schalter von S(x) ab. Da der bisherige Schalter und der Shelly ja miteinander in Verbindung stehen, würde ich die Phase vom Shelly abnehmen.

    Der Ausgang des Schalters (normal zum Verbraucher) geht wieder zurück an SW1 oder SW2 am Shelly. Wenn du jetzt den Shelly wieder an die Phase hängst musst du den Schalter innerhalb von 60sec 5x betätigen. Danach hörst du ein kurzes "Relais-Klackern" im Shelly. Das ist der Reset.
    Weiter noch ein anderes Phänomen. Obwohl ich Verbraucher mit mehr als 20W in der Leitung habe, hat der Shelly gezickt. Das 30W Panel wird über ein Netzteil geschaltet und hat ohne Bypass auch in der "Aus"-Stellung geblinkt. Nach dem Überbrücken des Trafo-Eingangs mit dem Bypass war alles ok. Jetzt läuft der Sh 1L optimal und ist nach der "Anmeldung" auch im Netzwerk. Elektronische Netzteile müssen vmdl immer mit Bypass überbrückt werden, damit sie störungsfrei laufen. Ich habe jetzt 2 Shelly probeweise in Betrieb. Einen umgebauten Gurtwickler und das LED Panel. Jetzt kann's losgehen, das Shelly Fieber hat mich gepackt. ;)

    Hallo Maikchen1

    Jein. Mittlerweile habe ich endlich einen Shelly Uni erhalten. Vorsichtshalber habe ich erst mal nur einen zum Testen geordert. Kam leider sehr sehr spät, weil ich auch einen Shelly 1.0 mit Bypass bestellt hatte, der offensichtlich Lieferprobleme hat.
    Ursprünglich wollte ich die 12V DC vom Gurtwickler abgreifen. Allerdings liegt die Spannung dort bei 11,5V, der UNI war quasi auf Sparflamme.
    In der Bucht gab es einen Mini Trafo 230/12 AC/DC, der aber tatsächlich etwa 25V DC abliefert. Der Shelly Uni kommt damit aber gut zurecht. Die beiden Relais des UNI sprechen die beiden Taster an. Im Prinzip fast alles im grünen Bereich. Mein Problem ist nur, dass im Relais-Setting des Uni keine Tasterfunktion vorgesehen ist. Nach dem Drücken ist das Relais auf "Dauer-An". Es sollte aber zumindest nach einer Verzögerung von 1-2 Sekunden wieder auf "Off" schalten. Habe verschiedene Settings ausprobiert, alle mit demselben Ergebnis. Wenn ich den Schalter im Browser loslasse ist er an.
    Da muss ich wohl programmieren.

    Da ich blutiger Anfänger bin, eben etwas mühsam. Evtl kann mir jemand im Forum eine Lösung anbieten. Evtl geht's mit openHAB besser als mit der Shelly Oberfläche.
    Falls du am Fenster nur einen Motor ohne Elektronik hast, kannst du die Steuerung auch mit einem Shelly 2.5 realisieren. Wäre eben ein zusätzliches Relais. Für mich scheidet diese Lösung aus, weil ich ein Relais mit dry Kontakten benötige.

    Hatte ich bereits geprüft. Aber nicht mit einem Ohmmeter sondern die beiden angelöteten Kabel verbunden. Der Motor ist entsprechend angesprungen. Der Schalter "Auf" ist um 90° gedreht, warum auch immer. Deshalb sind beiden Kabel entsprechend anders angelötet. Wenn man die Mikroschalter genau betrachtet, sieht man schon dass sie auf der kurzen Seite durchgeschaltet sind. Trotzdem vielen Dank für deinen Rat.

    Bezüglich Shelly UNI und openHAB habe ich ein Thema im Bereich openHAB geöffnet. Bin gespannt auf Reaktionen. Auf jeden Fall werde ich als Test einen UNI besorgen und in openHAB testen. Ich denke, das Thema ist für viele interessant.

    Hallo zusammen, ich möchte den Shelly UNI gerne zur Steuerung meiner Gurtwickler "Powerrollo GW190" einsetzen. Der Shelly 2.5 scheidet aus. 24V für den Sh2.5 bekomme ich nicht aus dem Gurtwickler, also müsste ich den Sh2.5 mit 230V AC betreiben. Die Relais im Sh2.5 sind wiederum "non-dry" und ich bin nicht sicher, ob ich bei der 230V AC im Sh2.5 nicht die Steuerung des GW190 schrotte. Für den UNI kann ich die Steuerspannung von 12V im GW190 abgreifen. Soweit zur Hardware.

    Meine Frage ist, ob bzw wie ich den Shelly UNI in openHAB quasi als Gurtwickler bzw Rolladen abbilden kann, d.h zB. OUT1 als "Zu" und OUT2 als "Auf" definieren kann. Meine openHAB Erfahrung ist 0,0 ;). Der Shelly 2.5 bietet ja neben einer einfachen Integration der Relais als Einzel-Aktor auch den Aktor "Rolladen" mit "Auf" und "Zu". Im Prinzip möchte ich den UNI genauso betreiben wie einen Sh2.5. Besten Dank für Ideen und Unterstützung.

    Hier die beiden Bilder. Ich habe die wichtigen Teile beschriftet. Die Kabel am linken Mikroschalter werden neu angelötet. Die Überbrückung habe ich bereits getestet.

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    Hallo nochmal DIYROLLY

    Ich wollte nochmal auf deinen Tipp mit dem Shelly Uni zurückkommen. Der GW190 besteht aus 2 Platinen, die durch Steckverbindung verbunden sind. Die kleine dient als 12V Netzteil und zur Motorsteuerung bzw 230V DC Versorgung. Die beiden Panasonic-Relais arbeiten wie in deinem Schema "Polwender".
    Der Shelly Uni hat ja Out 1 und Out 2 auf der einen sowie diverse Eingänge auf der gegenüber liegenden Seite. Die Ausgänge werden soweit ich das erkennen kann mit Optokopplern geschaltet?

    Nach meinem Verständnis kann ich die beiden Taster "Auf" und "Ab" jeweils über Out1 bzw 2 überbrücken bzw "schalten".

    12 Volt kann ich an dem Verbindungsstecker der beiden Platinen abnehmen. Wo lege ich die 12V beim Uni an. Der Uni hat ja insgesamt 3 "In" Positionen IN1 und 2 sowie ADC-IN. Ich gehe davon aus, dass die Pos ADC-IN für "+" korrekt ist, "-" geht dann an Pos. N.
    Die anderen Eingänge bleiben ungenutzt. Das scheint mir die beste Lösung. Evtl bekomme ich den Uni sogar im Gehäuse des GW190 untergebracht.

    Da ich als Oberfläche für meine Haussteuerung openHAB verwenden möchte, noch die Frage, ob du diesbezüglich Erfahrungen mit der Einbindung des Uni hast bzw an wen ich mich wenden kann? Im Forum konnte ich nur Beiträge zu den Shellies 1 und 2,5 finden. Die komfortable Rolladensteuerung zB für openHAB bietet wahrscheinlich nur der 2,5er. Beim Einbinden des "Uni" in openHAB müsste ich ja entsprechend der beiden Ausgänge zwei "Schalter" sehen.

    Allerletzte Frage: Weißt du wann der Uni lieferbar ist? Im Shop lese ich "vorbestellen". Ansonsten frage ich direkt im Support nach.
    Beste Grüße Adi

    Danke nochmals für deine Geduld. Jetzt wird mir das Schaubild zum Panasonic Relais klar. Er hat also eine doppelte Funktion, indem nicht nur den Motor schaltet sondern quasi bei Betrieb permanent umpolt. Das Relais erhält auf auf der Steuerseite(Spule) wechselnde Gleichspannung, damit der Schalter "COM" abwechselnd mit ""O" oder "C" verbunden wird?
    Die beiden Relais sind quasi gegenläufig an den Gurtwickelmotor angeschlossen, so dass er öffnet bzw schließt.

    Deine Vermutung für die mögliche Funktion des 3. Mikroschalters verstehe ich noch nicht. Soweit ich beurteilen kann, wird er durch das Bedienpanel mechanisch gar nicht ausgelöst. Wie du richtig vermutest, wird der obere und untere Endpunkt wird beim GW190 festgelegt, indem man beim Anlernen die Taste "Auf" gedrückt hält bis zum gewünschten, oberen Punkt und gleichzeitig die Zusatz-Taste "Abstand" drückt (geht nicht auf den 3. Mikroschalter). Runter geht's dann eben umgekehrt.

    Ich gehe davon aus, dass der obere und untere Abschaltpunkt über das REED-Relais und den Magneten in der Umlenkrolle gesteuert wird. Zumindest ist eins auf der Platine nahe der Umlenkrolle (ähnlich zB EsportsMJJ N/O N/C Wechsler Magnetschalter REED Switch) Eine ähnliche Bezeichnung bzw Ausgang "O" und "C" finde ich auch bei den Panasonic Relais'. Dann steuert das REED Relais vmtl das dritte Panasonic-Relais und damit den oberen bzw unteren Abschaltpunkt. Das wäre für mich schlüssig.
    Zu deiner Empfehlung RDS U1.
    Dann wäre die Schaltung so:
    - Phase geht in Shelly Anschlüsse "SW2, SW1, L,L",
    - Anschluss "O2 geht an Anschluss "A1" vom RDSU1
    - Anschluss "O1" entsprechend an "B1"

    - "Anschluss A2" im RDS U1 geht zusammanen mit "N" an den Nulleiter.

    - Eingang Mikroschalter "Auf" an "13" im RDS U1 und Ausgang entsprechend an "14 (Reihenfolge egal)".

    - Die Anschlüsse "23, 24" am RDS gehen sinngemäß an den Mikroschalter "Ab".
    So sollte doch die Mikroschalter korrekt und potentialfrei überbrückt werden können und die Steuerung im Gurtwickler bleibt erhalten, zB oberer und unterer Abschaltpunkt.

    Ein Test müsste zeigen, ob in der Shelly App die Taste "Ab" bzw "Auf" korrekt agiert. Falls nicht müssen die Ausgänge "O1, O2" vertauscht werden.

    Hallo nochmal
    Ich habe den Powerrollo geöffnet. Tatsächlich sind Panasonic Relais verbaut JQ1-B--12V-F. Allerdings drei Stück. Ich vermute, dass die Platine eine Standard-Platine ist, da im Bedienfeld auch 3 Mikroschalter eingelötet sind, von denen aber beim GW190 nur 2 mechanisch bedient werden. Lt der Typenbezeichnung der Relais werden die Spulen mit 12V versorgt. Das sollte dann wohl die generelle Spannung der Elektronik sein.

    Wenn der Mikroschalter dann über die 12V Steuerelektronik das Relais auslöst, könnte ich mit dem Shelly 2.5 statt an den Mikroschalter doch an das Motor-Relais gehen. Die Laufrichtung der Motoren wird dann vmtl über die Dioden am Eingang der Platine vor den Motor-Relais gesteuert. Könnte ich dann mit dem Shelly 2.5 anstelle zu den Mikroschaltern auch an die Motorrelais gehen und diese mit SW1 bzw SW2 beim Shelly überbrücken? Ich habe das mal laienhaft in einer Zeichnung dargestellt. Damit würde der Shelly auf der 230V Seite bleiben, dh. vor dem Netzteil des GW190. Spricht etwas gegen diesen Vorschlag? Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen.

    Besten Dank für die Tipps und Vorschläge. Ich werde wohl zu deiner Option 1 greifen, weil ich die Möglichkeiten des Shelly 2.5 im späteren openHAB nutzen möchte. 2x Shelly 1 ist ein Kompromiss.
    Evtl wird dann aber später die Implementierung in openHAB umständlich. Ich denke, eine Lösung via. Shelly 2.5 ist die bessere Lösung, da das Shelly Binding in openHAB ja den Roller-Shutter Betrieb bereits vorsieht. Nach weiteren Recherchen werde ich ich langfristig ohnehin auf einen Rolladenmotor umsteigen. Die Gurtsteuerung ist eher eine Zwischenlösung bis zur nächsten größeren Renovierung. Implementierung eines Achsmotors bedeutet eben Aufstemmen von Kabelkanälen (Aufputz ist ja nicht sehr schick) und Verlegen von Kabeln. Ein Aufwand, der eben nicht so eben Mal getätigt wird. Der Anschluss des Shelly 2.5 an einen Rolladenmotor ist sicher die beste Option. Einen schönen 4.Advent und ein gesundes neues Jahr wünscht Aldi.