Wenn's nur kribbelt wird niemand petzen, liegt man daneben, dann kann man nicht mehr petzen. Das minimiert natürlich das Risiko.
Das war ein sehr nützlicher Kommentar.
......ob es irgendwelche Quellen, Belege, Gesetzestexte, Urteile oder dgl. gibt, nach denen jemals ein Elektriker dafür in den Knast gagangen ist .....
Teil 1 Sorry, mein Text ist aus den Fugen geraten und hat die zulässige Grenze von 10000 Zeichen gerissen. Deshalb muss ich meine Antwort in 2 Teile bringen. Kürzer geht leider nicht.
Ich habe ja bereits erklärt, dass ich zwar kein Jurist bin, aber schon häufig als Sachverständiger Zeuge die Interessen meines früheren Arbeitgebers erfolgreich vertreten habe. Auch wenn meine berufliche Qualifikation nicht das Elektrohandwerk betrifft, sind Gesetze in jeder Hinsicht mehr oder weniger gleich strukturiert, bzw werden in gleicher Weise angewendet. Ich möchte Euch daher eine sehr kurze Einführung geben.
Damit nix in falschen Hals kommt, gleich zu Beginn der Disclaimer:
Die nachfolgenden Erläuterungen stellen die persönliche Meinung des Verfassers dar. Die Zitate sind auszugsweise und sollen helfen die Argumentation nachzuvollziehen. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Insbesondere sollen sie keine Anleitung zum Handeln bzw Freistellung von daraus abzuleitenden Konsequenzen darstellen.
Letztlich entscheidend für die Frage von kingof7eleven ("Knast" bzw Strafe, auch Geldstrafen sind schmerzlich
) ist der Umstand ob es ein Gesetz oder eine Verordnung gibt (letztere sind einfacher in Kraft zu setzen, haben aber vergleichbare Bedeutung wie Gesetze), in dem ein zuvor definierter Tatbestand als Ordnungswidrigkeit (Strafe very light) oder als Straftatbestand (Strafe heavy) geahndet wird. Wenn im Gesetz oder in der Verordnung darüber nichts steht, ist die Frage nach "Urlaub auf Staatskosten" und auch staatlicher Ablass in Form von Ordnungswidrigkeit oder Bußgeld erst mal mit "NEIN" beantwortet. In der NAV konnte ich dazu nix finden. Als Gegen-Beispiel schaut euch am besten mal die Straßenverkehrs-(Ver-)Ordnung an, mit der vmdl schon jeder mal Erfahrung sammeln konnte. Besonders schön ist hier Kaskadierung von der niedersten Stufe Ordnungswidrigkeit über Bußgeld (und Punkte) bis hin zu Entzug der Fahrlizenz (wobei noch weitere Strafen bzw Gesetze zur Anwendung kommen können)
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/
In "Gesetze im Internet" findet ihr alle Gesetze im O-Ton und keine "sogenannten Interpretationen"!
Was unterscheidet ein Gesetz von einer Verordnung. Gesetzesänderungen sind kompliziert und erfordern die Zustimmung des Bundesrates, sofern es "zustimmungsbedürftige Gesetze" sind.
Das Grundgesetz (GG) kennt sicher jeder. Aktuell wird es durch Corona leider sehr strapaziert. Warum zitiere ich das GG? Es regelt Unverletzlichkeit der Wohnung in Art.13, Abs. 1 Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/BJNR000010949.html. Für die Beurteilung von Konsequenzen aus elektrischen Arbeiten in der eigenen Wohnung oder im Haus und dem Einfluss des Gesetzgebers darauf eine wichtige Quelle. Warum? Für den Staat ist es nur bei Gefahr im Verzug oder einem berechtigten öffentlichen Interesse (dh Alarmstufe "ROT") möglich in die Wohnung einzudringen. Die Abs. 2ff regeln Umstände, die die Unverletzlichkeit außer Kraft setzen. Wer diese nachliest erkennt auf Anhieb die hohen Hürden. Es bedeutet damit auch, dass der Staat innerhalb der Wohnung normalerweise keinen oder zumindest sehr wenig Einfluss hat. Wie gesagt unter Corona wackelt da einiges im Gebälk. Nicht ohne Grund scheitern einige, auch nützliche Regelungen vor dem Bundesverfassungsgericht, weil Grundrechte verletzt werden und die sogenannte "Verhältnismäßigkeit" nicht gewahrt ist.
Aber zurück zur Hauselektrik - der Ausflug ins GG war notwendig, um bestimmte Aspekte in der NAV zu verstehen - In der NAV findet ihr keinen Hinweis auf einen Straftatbestand, Bußgeld (BG) oder Ordnungswidrigkeit (OWi)(schwächste Form der Bestrafung). Ich bin überzeugt, dass der Grund in der gerade angesprochenen Verhältnismäßigkeit liegt. Im Straßenverkehrsrecht sieht das ganz anders aus. Es ist ein öffentlicher Raum und es bestehen hohe Risiken für Fremdgefährdung. Mit Fremdgefährdung meine ich Unbeteiligte zum Betroffenen. Deshalb gibt es dort auch Straftatbestände, dh. Knast, Bewährungsstrafe oder hohe Geldstrafen.
Zurück zu Hauselektrik. Ist damit alles easy? NEIN!
Wichtig ist es zu wissen, dass eigene Arbeiten an der Hauselektrik zumindest nach dem Wortlaut in §13 NAV NICHT grundsätzlich verboten sind. Selbst wenn es Verstöße gibt, werden keine Straf- oder OWi Maßnahmen formuliert. Dazu müssten schon weitere Verordnungen bemüht werden. damit wird es aber kompliziert und streitbar. Allerdings gibt es mangels eindeutiger elektrofachlicher Regelungen in der NAV ersatzweise Normen (DIN für Deutschland oder EN für Europa), Richtlinien und einiges mehr. Dort wird normalerweise der Stand der Technik dargelegt, der sich ja kontinuierlich ändert. Diese Quellen helfen dabei, zu entscheiden, ob der Stand der Technik nicht eingehalten und damit (grobe) Fahrlässigkeit vorliegen könnte
So wie sieht's mit dem kleinen Elektrikerschein aus? Ja, der ist ist nötig, zB für Hausmeister, weil diese im öffentlichen Raum, dh. in der Wohnanlage, aber außerhalb der Wohnung, elektrische Arbeiten durchführen könnten und bei unsachgemäßer Ausführung Fremdgefährdung herbeiführen könnten. Wie gesagt, ich spreche hier vom Hausflur, Treppenhaus, Kellergänge, Tiefgarage etc.
Mit dem Schein dokumentiert der Besitzer eine erworbene Sachkenntnis. Aber auch er muss trotz Schein immer noch gemäß der Normen und Richtlinien arbeiten. Wozu dann der Schein? Es ist juristisch leichter, weil man im Falle eines Unfalles (in dubio pro reo) bei Vorliegen des Scheines unterstellt, dass kein Verschulden des zB des Hausmeisters vorliegt. Ohne Schein wird es schwieriger den Nachweis zu führen. Sollte aber auch gehen.
Sorry, wenn ich etwas weit aushole. Aber die Diskussionen zu Konsequenzen kommen immer wieder auf. Die Erklärungen sollen helfen, logische Gedankengänge zu erläutern, damit interessierte Forumsmitglieder IHRE Eigenen Rückschlüsse ziehen können. Als mutmaßlicher Beweis gilt der Umstand, dass wegen elektrischer Eigenleistung innerhalb seiner "4 Wände" noch niemand bestraft wurde. Wie gesagt, ich kann es nicht beweisen, dh mutmaßlich.
Ich habe der Einfachheit halber nur auf die NAV und das GG (indirekt auf die StVerkO) Bezug genommen. Bezüglich möglicher elektrisch bedingter Unfälle und daraus folgend Gesundheitsgefährdung oder Sachbeschädigung gibt es noch reichlich Gesetze und Verordnungen, die neben der NAV im Einzelfall gelten. Die NAV regelt eher Grundsätzliches, weil sie in bestimmten Fällen eine strenge Qualifikation fordert, andere Fälle wiederum über eine Ausnahmeregelung davon freistellt. Und allein darum geht es und nicht um mutmaßliches Verständnis.
Dennoch sind alle Register der Ahndung bei einem möglichen Unfall denkbar. Für das Maß der Ahndung dient der Grad "direkten Beteiligung". Das ist meine Wortschöpfung, mit der ich Vorsatz, Fahrlässigkeit u.a. beschreibe. Interessierte können in dem Standardwerk "Gabler's Wirtschaftslexikon" zu diesen Begriffen tragfähige Definitionen nachlesen.
Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/fahrlaessigkeit-34383
Die Quelle ist nur beispielhaft. Es gibt davon reichlich. Nur allein zu googeln führt nicht zum Ziel. Man muss auch wissen, welchen Quellen man vertrauen darf.
Ich komme langsam zum Schluss meines Vortrages. Nochmal very sorry für den ausufernden Text.