Die Kirche bleibt im Dorf. Durch Halbwissen und vor allem Killerargumente oder worst-case Szenarien entsteht oft der Eindruck "unmittelbarer Gefahr" bzw Haftung. Ich sehe auch im rechtlichen Grundsatz keinen wesentlichen Unterschied zwischen einem Laien und einem Handwerker. Der Gesetzgeber kennt den "Täter" und das "Opfer" und nicht den Laien oder den Handwerker.
Wenn du als qualifizierter Handwerker mit einem Kunden einen Auftrag abschließt, entsteht ja eine lt Angebot bzw Kundenwunsch definierte Leistung. Dasselbe könnte rein theoretisch auch ein Laie machen, dh. er gibt sich als Handwerker aus (setzt die nötige kriminelle Energie voraus
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Ich habe etwas recherchiert. Danach geht der Handwerker mit dem Kunden einen Werkvertrag ein. Auch dazu kann man im "Gabler-Lexikon" einiges dazu lesen. Mit dem Werksvertrag einher geht auch eine Gewährleistung, dass das Gewerk vereinbarungsgemäß funktioniert. Der Auftragnehmer ist ja bekanntlich zur Nachbesserung verpflichtet, wenn es nicht funktioniert. Ist ja alles nix Neues.
Wenn jetzt ein Schaden eintritt, dh. nehmen wir an, dass 3 Jahre nach Installation eines Shelly ein Brand entsteht, kann nach meiner Rechtserfahrung der Handwerker bzgl des Shelly-Einbaus nicht belangt werden. Warum? Das Gerät hat innerhalb der Gewährleistung funktioniert. Man darf also annehmen, dass das Gewerk sachgemäß erfolgt ist. Sonst hätte es schon früher zu einem "Unfall" kommen müssen. Wenn sich jetzt aber Rahmenbedingungen ändern, zB durch Blitzschlag Überspannungen entstehen, die quasi als Kettenreaktion auch einen "Brand des Shelly" hervorrufen, liegt das Verschulden nicht beim Handwerker. Ich hoffe, das mM nach realistische Beispiel zeigt, dass es auch andere "Täter" gibt, zB einen Blitz oder auch Fehler des Netzbetreibers etc. Das sind realistische Szenarien und nicht die pauschale Behauptung eines anderen Forum-Mitglieds. In Regionen, in denen Blitzschäden häufig auftreten, gibt es normalerweise Vorschriften zum Blitzschutz (hier spekuliere ich aber etwas). Zumindest wissen die Gebäudeversicherungen hierüber genau Bescheid, weil sie Schadensstatistik betreiben. Das sind deren Hausaufgaben. Wenn Risiken praktisch nicht sicher ausgeschlossen werden können, lehnen Gebäude-Versicherer sogar bestimmte Haftungen ab, zB bei Überschwemmung in Ufernähe der Mosel. Wenn nicht, drückt sich dies in den Prämien aus. Der Versicherer will ja etwas verdienen
Wenn ein Handwerker sorgfältig arbeitet, wovon "man" ausgehen kann, hat er kein unmittelbares persönliches Risiko. Um das Restrisiko auszuschließen, gibt es die Haftpflichtversicherung, die nicht nur für Handwerker sondern auch für Privatpersonen die wichtigste Versicherung (nach Rentenvers. oder Krankenvers.). Dort wird ein Restrisiko abgedeckt. Jetzt kommt wieder die grobe Fahrlässigkeit ins Spiel, die den Versicherer von der Haftung möglicherweise freistellt. Wo die Grenze tatsächlich verläuft, steht im klein Gedruckten. Das sollte man sicher als Handwerker genau studieren. Günstige Versicherungen könnten beim Haftungsumfang vielleicht sparsamer sein (muss aber nicht).
Fazit: auch als Handwerker locker bleiben. Wer nichts zu verbergen, schläft bekanntlich auch gut. Vielleicht noch ein letzter Hinweis. Warum ist die Privat-Haftpflichtversicherung im Vergleich zur Kfz-Haftpflicht viel billiger? Weil im privaten Bereich im Vergleich zum Verkehr die Schadenssummen deutlich kleiner sind. Ein Heer von Mathematikern berechnet nämlich die Risiken (Gefahr x Wahrscheinlichkeit) nach sauberen statistischen Methoden und kommen so auf die Versicherungsprämien. Wie die Haftpflicht im Elektro-Handwerk ist, weiß ich nicht. Aber aus dem Vergleich mit anderen Haftpflichtversicherungen kann man aber auf das jeweilige Risiko schließen
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Ich hoffe, ich konnte auch für die Profis mit der Erklärung etwas Licht reinbringen........Wenn es auch nur Eulen nach Athen waren.