Hallo jenne72,
auch wenn Du Elektriker bist, so stimmen mehrere Deiner Aussagen trotzdem nicht!
- an einen B16A Automat muss ich min. 2,5mm² anschließen (fällt also 1,5mm² schon mal raus)
- 1,5mm² werden mit B13A abgesichert, nicht höher (Risiko Brandgefahr)
Das stimmt NICHT (zumindest nicht generell), auch wenn es Heute von vielen Elektrikern der Einfachheit so gehandhabt wird. Die zulässige Absicherung hängt immer auch von den Randbedingungen ab, d.h. Verlegeart, Leitungslänge und Umgebungstemperatur.
Im Normalfall (Wohnung/Wohnhaus, Raumtemperatur 25°C, Leitungslänge max. 17m, eine strombelastete Ader pro Kabel) ist für alle Verlegearten eine 16A-Absicherung nach wie vor zulässig!
-größer als 1,5mm² bekomme ich an dem Shelly nicht angeklemmt
Auch diese Aussage ist falsch. An die Klemmen der Shellys kann man bis zu 2.5mm² (starr) anschließen. Nicht das dies unbedingt sinnvoll ist, aber es ist möglich und zulässig.
diese Methoden mit 4x 1,5mm² sind nicht zulässig
Auch diese Aussage ist falsch! Es ist absolut zulässig mehrere gleichartige Leiter gleichen Querschnittes parallel zu verlegen. Das ist im Kraftwerk bei großen Querschnitten (z.B. 400mm² von der Schaltanlage zum Trafo) sogar die Regel.
- Fazit:
Alle meine Aussagen im Post #29 sind absolut korrekt, Deine NICHT! Du trägst nur zur Verwirrung der hier anwesenden Nichtfachleute bei. - Trotzdem stellt sich natürlich die Sinnhaftigkeit einer solchen Verwendung, da gebe ich Dir absolut Recht. In >99% der Fälle wird solch eine Verwendung nicht nötig, bzw. gar nicht möglich sein (Vorsicherungen/Hausanschluß, etc.).