Du musst hier aber zwischen ortsveränderlichen und ortsfesten Geräten unterscheiden. Die Hersteller müssen bei ortsveränderlichen Geräten davon ausgehen, dass die Steckdosen mit 16A abgesichert sind und die Geräte dementsprechend auslegen.
Bei ortsfesten Geräten wird davon ausgegangen, dass diese durch eine Elektrofachkraft installiert werden und es laut Herstellervorgaben und den anerkannten Regeln der Technik installiert wird.
Schreibt der Hersteller eine Versicherung vor, da das Gerät den Kurzschlussstrom nicht entsprechend der 16A Absicherung leiten kann, anfängt zu glühen und damit der Auslösestrom der Absicherung nicht erreicht werden kann, hat man ein Problem.
Ob dieses nun so ist, was ich eher für unwahrscheinlich halte, oder nicht, dass können wir nicht beantworten. Der Hersteller schreibt es vor, von daher muss davon ausgegangen werden, dass das Gerät mit maximal dieser Absicherung zertifiziert wurde. Vielleicht hat sich der Hersteller aber auch nur vertan, so wie mir dem, dass man die Spannungsfreiheit mit einem Phasenprüfer feststellen darf...