Beiträge von Schubbie

VPN/Proxy erkannt

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    Du kannst den Shellies im DHCP-Server (Router) eine feste IP vergeben oder in den Shellies selbst eine IP außerhalb des DHCP-Bereichs (nach dem DHCP-Bereich kommt z.B. in der Fritzbox der Bereich für VPN-Clients, dieses sollte beachtet werden) vergeben. Ich bevorzuge erstere Version, es ist halt Geschmackssache.

    Den i3 einzustellen ist nicht sehr aufwändig. Einfach nach der Einrichtung im Web-UI auf Actions klicken und in die entsprechenden Felder die Befehle aus der Übersicht der HTTP-Befehle mit der IP der entsprechenden Shellies eintragen.

    Aber nur so lange nichts passiert. Was meinst, was los gewesen wäre, wenn jemand daneben gelegen hätte. Wenn der Vorgesetzte hierfür die Anweisung gegeben hat, dann steht er bereits mit einem Fuß im Knast. Es geht halt meistens gut, jedoch ist es deshalb nicht gleich erlaubt oder gar ungefährlich.

    Daher sollte für sowas immer mindestens eine entsprechend befähigte Person während der Betriebszeit zeitnah abrufbar sein, wenn ein Ausfall hohe Kosten verursachen würde.

    Dann bestelle ich 3 x Shelly1 und 1 x Shelly i3?

    Scheint mir sinnig in deinem Fall, siehe meinen letzten Beitrag. Du kannst die Shellies auch per Weboberfläche konfigurieren, wenn diese in deinem WLAN eingebucht sind.

    Hier Beispiele für Taster in Kombination mit einem i3.

    Thelly
    13. März 2021 um 10:57

    Das Problem ist an und aus bei Longpush. Eines von beiden funktioniert problemlos über mehrere Shellies per Actions.

    Was noch ginge wäre, dass auf einem Taster der Longpush ein "ein" auslöst und ein anderer Taster bei Longpush ein "aus" auslöst. Ich weiß nun nicht, wie umständlich die Taster zu erreichen sind, jedoch wäre dieses meiner Meinung nach am einfachsten umzusetzen.

    Darum war dazu mein einfacher Einwand, dass die Arbeiten durch eine Elektrofachkraft durchzuführen sind. Wenn danach mit dem Paragraphen 13 der NAV so argumentiert wird, dass der Laie ja doch selbst dabei dürfte, dann darf man dieses in einem Forum nicht so stehen lassen. Wenn dieses hier nicht gestattet sein sollte, dann kann ich nur jeder Elektrofachkraft empfehlen sich hier abzumelden, damit nicht der unwahrscheinliche Fall eintreten kann, für solch ein Handeln belangt zu werden.

    Ich habe auch auf ein anderes Thema hingewiesen, wo auch du hättest antworten können, um nicht weiter ins OffT zu gehen.

    Dort wird es gerade ebenfalls diskutiert, vielleicht sollten die Beiträge von hier überführt werden:

    JoKa4400
    2. April 2021 um 19:21

    Das stimmt allerdings. Da zuvor Änderungen, Erweiterungen und Instandhaltungen aufgeführt werden, gilt dieses, wenn man jetzt nach den Begrifflichkeiten geht, nicht für den Einbau von Shellies, welches ich als Änderung oder Erweiterung sehen würde, je nachdem, ob der Schalter für den Shelly bereits vorhanden ist.

    Dann wäre die Frage, ob man mit dem "kleinen Elektroschein", in dem von wiederkehrenden Arbeiten die Rede ist, einen Shelly montieren darf oder doch nur einen Herd anklemmen darf, da der Austausch eines defekten Gerätes als Instandhaltung gilt. Schön, dass alles irgendwo und irgendwie definiert ist, man muss nur finden, wo dieses nachzulesen ist...

    Hoffentlich gibt es nicht irgendwann auch noch eine Vorschrift, wie man sein Toilettenpapier zu falten hat ;-)

    Ich habe das gerade hier diskutiert, stößt jedoch anscheinend auf wenig Verständnis:

    Admin
    27. Juni 2020 um 09:22

    Einfach ab den ersten Beitrag diesen Monats lesen (User Klenk).

    Korrekt ist, dass der Paragraph 13 Absatz 2 Satz 4 oftmals nicht mitgelesen wird (so wohl auch nicht von kingof7eleven ), jedoch ist dieser kein Freifahrtschein, sondern gibt Gewerben, welche einen "kleinen Elektroschein" machen können, die Möglichkeit z.B. einen Herd mit anzuklemmen.

    Allenfalls war es ein extrem verkürztes Zitat. Zu ihrem "Wissen" wäre eine Quellenangabe hilfreich gewesen, die belegt, dass sie Recht haben.

    Quellangabe zum Wissen: 3,5 Jahre Ausbildung zum Elektroinstallateur, danach 9 Monate Meisterschule in Vollzeit und erfolgreiches Bestehen der Prüfung.

    Weiter Angaben findet man in Google recht einfach z.B. unter folgenden Links:

    https://www.weka.de/elektrosicherh…trofachkraefte/

    oder

    https://www.t-online.de/heim-garten/ba…bst-machen.html

    Zudem hänge ich ein Foto der Anleitung eines Shelly 2.5 an, wobei dieses meiner Meinung nach falsch formuliert/übersetzt ist. Bei der letzten Steckdose, die ich im Baumarkt gekauft habe, wurde per Beileger darauf hingewiesen, dass der Anschluss nur durch eine Elektrofachkraft erfolgen darf.

    Wieviel Brände gab es denn schon wegen falsch angeschlossener Shelly?

    Kann ich dir leider nicht sagen, jedoch sieht man anhand Fotos von Beiträgen, bei denen Shellies falsch angeschlossen wurden, dass dort Hitze entstanden ist. Ein Fachmann berücksichtigt eher, dass solch eine Hitze entstehen kann. Zudem kann es dem Laien passieren, dass er einen Shelly so anklemmt, dass z.B. SW auf gleicher Phase wie L liegt, jedoch nicht auf dem selben LS und so eine vermeintlich freigeschaltete Leitung durch Betätigen des Schalters unter Netzspannung gesetzt wird. Solche Fehler müssen ausgeschlossen werden.

    Ein elektrischer Schlag bei der Installation ist wahrscheinlicher und es könnte immer der letzte sein.

    Vielleicht habe ich auch etwas überlesen und lasse mich gerne durch einen Beleg überzeugen, dass ich im Unrecht bin.

    Du hast den Text leider nicht verstanden, vermutlich eben auch, da du dich mit den Regeln der Elektrotechnik nicht auskennst.

    Es werden damit lediglich grob gesagt schwierigere Aufgaben von leichten Aufgaben abgegrenzt.

    Schließt jemand eine komplette Verteilung an, dann sind umfangreiche Messungen notwendig, die EVUs stellen durch eine Prüfung des Unternehmens sicher, dass dieses in der Lage ist solche Messungen korrekt durchzuführen.

    Die Ausnahme erlaubt z.B. sogenannten unterwiesenen Personen einen Elektroherd anzuschließen. Es kann ein "kleiner Elektroschein" gemacht werden. Vermutlich ist diese Ausnahme auch mit für diesen Schein so definiert und meiner Meinung nach klar zu verstehen.

    https://www.die-tuev-akademie.de/seminare/techn…de-taetigkeiten

    Ich hoffe, dass damit alles klar zu verstehen ist.


    Natürlich möchte man nur helfen und tut dieses auch gerne und ich weiß es zu schätzen, dass der "Support" in der Regel von allen Mitgliedern eingestellt wird, wenn es eindeutig ist, dass der Fragesteller sich selbst gefährdet.

    Denn eine Elektrofachkraft ist dazu verpflichtet elektrische Gefahren von anderen abzuwenden. Würde hier eine Elektrofachkraft jemanden unterstützen, der offensichtlich ein Laie ist, kann diese im Schadensfall rechtlich belangt werden, zudem kann unter Umständen auch der Betreiber des Forums belangt werden, wenn dieser solches nicht unterbindet.

    Ich finde es auch schade, dass man immer und immer wieder darauf hinweisen muss und man sich als Elektriker dann noch mehr oder weniger vor einem Laien rechtfertigen soll, da dieser einen Absatz gelesen, jedoch falsch interpretiert hat.

    Nur weil es jeder macht, heißt es nicht, dass es erlaubt ist. Nun löst so ein durch einen Laien falsch angeschlossener Shelly einen Brand aus. Wer zahlt dann?

    Es ist halt fahrlässig hier solche Äußerungen abzulassen, aber was wäre ein Forum, wenn es nicht immer jemanden geben würde, der denkt, dass er besonders schlau sei... (Ich meine nicht DIYROLLY )

    Ich habe mir die Mühe gemacht, §13 der Niederspannungsanschluss-Verordnung mal genau zu lesen.

    Darin heißt es:

    Auszug ab Satz 4:

    Genau gelesen, jedoch nicht verstanden, da

    Also wenn schon, dann bitte auch vollständig zitieren.

    die ersten 4 Sätze fehlen. Zudem habe ich gar nichts zitiert, da ich in der Lage bin mein Wissen selbst in eigenen Worten wiederzugeben.

    Ich bin kein Jurist, habe aber aus Berufsgründen reichlich Erfahrung im Umgang mit Gesetzen.

    Aha...


    Bitte nicht missverstehen, aber ihr Hinweis ist nicht sehr konstruktiv.

    Weil er zu kurz, zu knapp und dennoch korrekt?

    Was soll man dagegen noch machen?

    Ich hatte vermutet, dass der Soft-Reboot durchgeführt wird, was wohl nicht geschieht, wenn du es deaktiviert hast. Allerdings läuft bei einem Soft-Reboot die Uptime meiner Erinnerung nach weiter (hatten wir hier glaube ich schon mal diskutiert).

    Paragraph 13 Absatz 2 wird am liebsten Zitiert und man muss nicht lange suchen, um darauf zu stosen. Wird der Satz 4 ausgeschlossen, dann schließt dieses lediglich aus, dass die Elektrofachkraft in einem Unternehmen angestellt sein muss, welches von einem Energieversorger zugelassen ist. Dennoch muss die Arbeit durch eine Elektrofachkraft durchgeführt werden. Ausgenommen eine Elektrofachkraft trennt die Anlage sicher vom Netz und nimmt die wieder ab, nachdem der Laie dabei war.

    Ein Laie hat an Bauteilen einer Niederspannungsanlage, die in Betrieb ist, nichts verloren.