Bei 14a geht es nicht um Tarif, sondern Netzsteuerung.
Wenn das EVU die Lasten drosseln will, weil die gerade eine Überlastung im Netz haben, müssen steuerbare Verbraucher wie Wallboxen oder Wärmepumpen auch drosseln. 4.2 kW sind aber pro Geräteklasse erlaubt. Alternativ kann man auch per EMS (Energiemanagementsystem) die zugeteilte Leistung selber "verteilen" und dabei auch noch PV Erzeugerleistung berücksichtigen.
Eigentlich setzt kaum noch ein Netzbetreiber hierfür einen Rundsteuerempfänger ein. Das wird üblicherweise über das Smart Meter Gateway gelöst, entweder per EEBUS oder Schaltkontakte.
Bei der Nutzung per EMS und EEBUS kann man da auch kaum was verplomben. Man unterschreibt dafür, dass man es korrekt umsetzt.
Möglicherweise muss man das dann durch Dokumentation (oder Logs) nachweisen. Dabei habe ich mich allerdings auch gefragt, wie man das konkret machen muss/soll.
Da der Verbrauch außerhalb der 14a Geräte ja weiterhin ungedeckelt ist, kann der Betreiber nicht einfach die Smart Meter Daten nutzen um zu prüfen, ob ich die Drosselung auch durchführe.