Ein Brandermittler wird sich immer mit der Frage beschäftigen, ob die "Bastelei" mit den Shellies Gefahr-erhöhend ist. Wenn hier eine Temperatur- und Leistungsüberwachung stattfindet und bei kritischen Werten eine Abschaltung stattfindet, so wirkt sich das in jedem Fall risikomindernd aus.
Dieser Thread beschäftigt sich mit Regelungsmöglichkeiten und mit der Frage, wie die Fritzbox ohne öffentliche IP aus der Ferne gesteuert werden kann.
Ob ein Heizlüfter unbeaufsichtigt betrieben werden kann, ist hier eigentlich nicht Gegenstand der Betrachtung, das hängt ja allein vom Gerät ab, über das wir hier nichts wissen. Sicherlich gibt es Heizgeräte, die für einen solchen Betrieb zugelassen sind und sicherlich hast Du recht, dass dies auf den billigen Standardheitzlüfter eher nicht zutrifft, auch wenn er ein Abschaltung beim Umfallen und eine Übertemperatursicherung besitzt. Da bin ich ganz bei dir.
Aber wenn Du in den Winterurlaub fährst, lässt du möglicherweise auch deine Heizung auf niedrieger Stufe weiterlaufen, damit keine Frostschäden entstehen. Auch wenn es eine Gasheizung mit offener Flamme ist, dafür ist sie geeignet und zugelassen.
Möglicherweise wäre es ja eine gute Idee, statt eines Heizlüfters eine IR-Heizung zu verwenden.