Hallo Viewty,
Grundsätzlich darfst du alles machen, es sei den, durch dein Handeln werden andere unangemessen beeinträchtigt.
Zum Beispiel solltest du die 3 Minuten Regel für Aussensignalgeber einhalten.
IOb du einen Signalgeber verwendest oder eine Attrappe hin schraubst oder gar nichts belebt dir überlassen.
Aber kommen wir mal zur Feststellung deines Schutzbedarfes, hiermit fängt alles weitere an:
Du möchtest eine Meldung unter Nutzung von Shellykomponenten erhalten, wenn in Abwesenheit der eigentlichen Bewohner sich Personen Zutritt zur Wohnung oder Haus verschaffen.
Anforderungen von Versicherungen gibt es nicht!
Nur: Einfache Bedienung für die Schwiegereltern und wahrscheinlich dürfen die Komponenten das optische Empfinden der Gattin nicht stören (ist immer so).
Du musst dich an die Physik und damit den Montagevorschriften des Herstellers halten, um eine sichere Detektion zu erhalten und Fehlalarme zu vermeiden.
Die Vor- u. Nachteile verschiedene Komponenten etc. wurden schon erläutert. Deshalb von mir nur noch folgende Punkte:
Bei Verwendung von Bewegungsmeldern ist der Täter schon drin. Besser Öffnungs- u. Verschlussüberwachumg der Fenster und Türen. Ermöglicht auch die Überwachung bei Anwesenheit. Gerne hier die BT Melder von Shelly verwenden, zusätzlich noch BW fallenmäßig.
Aber für mich stellt sich viel mehr die Frage nach dem danach:
Was machst du dann? Die Polizei anrufen, aus dem Urlaub oder Job nach Hause fahren oder den Nachbarn als Interventionsdienst „missbrauchen“?
Ist deine Verfügbarkeit wirklich 7 x 24 x 365 gegeben, also im Job, im Urlaub, in der Sauna, im Funkloch, Smartphone Akku leer etc.?
Also die Verfügbarkeit von meinem WLAN und Internetzugang ist deutlich größer.
Du kannst gerne die Schleusenfunktion für die S/U-Schaltung der Meldeanlage verwenden unter Beachtung das die Signalisierung für den Melder in die Schleuse verzögert erfolgt. die anderen Melder sollten sofort signalisieren.
Beherzige die Tips der Kollegen hier unter Berücksichtigung deiner Anforderungen.
Beste Grüße